Körperschaftsteuerguthaben

Körperschaftsteuerguthaben
1. Begriff: Anspruch gegen den Fiskus, den eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft in Zeiten des  körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens wirtschaftlich bereits erworben haben kann, dessen Realisierung aber an die Ausschüttung von thesaurierten Gewinnen gebunden war und der deswegen für eine Übergangszeit von 18 Wirtschaftsjahren nach dem Übergang zum Halbeinkünfteverfahren bei Ausschüttung solcher Gewinne noch gewährt werden kann.
- 2. Hintergründe: Im körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren wurde bei Ausschüttungen die Belastung der auszuschüttenden Gewinne grundsätzlich auf (zuletzt) 30 Prozent gesenkt (einfache Berechnung des Anrechnungsanspruchs des Dividendenempfängers); gegenüber der bei der Entstehung von Gewinnen zu zahlenden höheren Körperschaftsteuer (zuletzt: 40 Prozent) ergab sich eine entsprechende Körperschaftsteuerminderung. Befanden sich beim Übergang zum Halbeinkünfteverfahren hoch belastete Beträge noch in den Rücklagen, erfolgt bei der Ausschüttung der entsprechenden Rücklagen auch weiterhin eine Erstattung von 10 Prozent Körperschaftsteuer an die Gesellschaft.
- Vereinfachungen: (1) Die Gesamthöhe aller potenziell realisierbaren Erstattungen pro Gesellschaft wurde in einer Summe berechnet (das K.). (2) Es wurde unterstellt, dass die Ausschüttungen von Gewinnen in Zukunft zunächst immer aus den hoch belasteten Altrücklagen erfolgen. (3) Anstatt von einer Herabsetzung der alten Steuerbelastung von 40 Prozent auf 30 Prozent zu sprechen, wurde – mathematisch äquivalent – eine Erstattung von 1/6 der Ausschüttung vorgesehen, solange bis das gesamte K. aufgebracht sein würde. Das K. kann in der Zeit zwischen 2006 und dem Ende der Übergangszeit jedes Jahr nur anteilig realisiert werden; in der Zeit zwischen April 2003 und Ende 2005 ist jegliche Nutzung des K. aus fiskalischen Gründen vollständig ausgeschlossen.
- 3. Rechtsgrundlage: § 37 KStG.

Lexikon der Economics. 2013.

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